Facebook 'gefällt mir' Button vertößt nicht gegen Wettbewerbsrecht
Die schlichte Einbindung des Facebook 'gefällt mir' Button auf der eigenen Homepage hat in jüngster Zeit für Irritationen von Websitebetreibern gesorgt. Einmal mehr sahen sich Websitebetreiber mit der Frage konfrontiert, wie rechtssicher ist meine Website nicht nur grundsätzlich, sondern überhaupt noch, sobald ich den Facebook Button 'gefällt mir' in meine Website einbinde. Das Kammergericht Berlin hat hierzu nun ein Urteil gesprochen und bestätigte somit das kürzlich verkündete Urteil des Landgerichts Berlin. Das Kammergericht Berlin teilte mit, dass es sich bei der Einbindung des Facebook 'gefällt mir' Button um keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht handelt.




