Abmahnung erhalten, was nun?
In Zeiten von sehr eifrigen Abmahnanwälten stellt sich für die eingeschüchterten Abgemahnten immer wieder die Frage, wie verhalte ich mich richtig?! Ignorieren und die Abmahnung in die Akte 'Papierkorb' ablegen währe falsch. Genauso falsch ist es aber auch, die Abmahngebühr aus Angst sofort zu zahlen. Die Anspüche sollten zunächst unbeding geprüft werden. Auf eine juristische Beratung sollte auf keinen Fall verzichtet werden. Läßt man sich fachlich nicht beraten, bindet man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg.
Auch die Aussage, dass man als Anschlussinhaber im vollem Umfang für Verletzungen Dritter haftet ist in dieser Form nicht korrekt.




