Es genügt nicht Recht zu haben, man muss auch mit der Justiz rechnen...,
…oder mit ‚hochqualifizierten‘ Juristen, deren Hauptaufgabe es ist um überhaupt Geld zu verdienen, groß angelegte Abmahnwellen anzustoßen.
In dem Fokus der Kritik, wahrscheinlich von Menschen inszeniert die darauf angewiesen sind, in regelmäßigen Abständen ihre erbärmliche, berufliche Existenz zu rechtfertigen, steht erneut der ‚gefällt mir‘ Button von Facebook auf Websites. Bei einem Klick auf selbigen ist nämlich damit zu rechnen, dass das Surfverhalten des Klickenden und womöglich Personen bezogene Daten bei klickenden, die einen Facebookaccount haben, in die USA übermittelt werden. Das harmoniert natürlich in keinster Weise mit dem deutschen Datenschutzgesetz. Dieses erstaunliche und absolut neue Ergebnis ist erstmalig dem unabhängigem Landeszentrum für Datenschutz (nachfolgend ULG genannt) aufgefallen, bzw. sauer aufgestoßen. ULD? Ich habe noch nie etwas von denen gehört. Herzlichen Glückwunsch! Durch Ihren Aufschrei weiß ich jetzt, dass Sie existieren. Besagtes ULD forderte alle Stellen in Schleswig-Holstein dazu auf, umgehend den ‚gefällt mir‘ Button auf den Homepages zu entfernen – sonst drohen bis zu 50.000€ Strafe. Da nun andere datenschutzrechtliche Institutionen nicht nur hellhörig geworden sind, sondern ebenso ihre erbärmliche Existenz mal wieder rechtfertigen müssen, ist damit zu rechnen, dass das Ganze nicht auf Schleswig-Holstein begrenzt bleibt. Man höre und staune, viele Bundesdatenschutzbeauftragte aus mehreren Bundesländern begrüßen diese Initiative. Wer seid Ihr doch gleich?
Ein Beispiel einer rechtssicheren Website folgt am Ende dieses Artikels.
Es besteht nun zwangsläufig für alle Websitebetreiber, die den ‚gefällt mir‘ Button nutzen, dringender Handlungsbedarf. Es besteht nicht nur dringender Handlungsbedarf aus dem Grund weil noch keine allgemein, rechtsverbindliche Entscheidung diesbezüglich in Deutschland existiert, sondern dass zunächst vielmehr damit gerechnet werden muss, dass ‚findige‘ Juristen die geistigen Blähungen des ULD dazu nutzen, groß angelegte Abmahnwellen gegen Websitebetreiber zu starten in der Hoffnung an das schnelle Geld zu kommen, unabhängig davon, ob die Abmahnung juristisch gerechtfertigt ist oder nicht. Um das festzustellen, könnte man sich ja dann einen Anwalt nehmen.
Da in vielen ähnlich gelagerten Fällen es nicht genügt RECHT zu haben, habe ich mich dafür entschieden, alle Buttons, die im Zusammenhang mit Facebook stehen, auf meinen Websites zu entfernen. Auch wenn eine Kanzlei wie Wilde-Beuger-Solmecke netterweise ein Muster einer Datenschutzbestimmung für eine Website anbietet, mit der man sich als Websitebetreiber wenigstens halbwegs auf einer vermeintlich, rechtssicheren Seite fühlen darf, muss schlussendlich immer mit der Interpretation des richtenden Richters gerechnet werden, nicht zuletzt auch aus dem Grund, weil immer wieder viele Landgerichte in einem und demselben Fall unterschiedlich richten – und wer kann sich schon einen Rechtsstreit durch mehrere Instanzen leisten?!
Wieder einmal bin ich mit der Gesamtsituation etwas unzufrieden und habe deshalb mit renommierten Professoren von unterschiedlichen Universitäten eine Studie entwickelt und durchgeführt, die sich mit der Entwicklung einer rechtssicheren Website befasst hat. Das Ergebnis dieser Studie ist eine nicht so große Überraschung. Ich muss auch gestehen, dass das Ergebnis im frühen Stadium der Studie schon vorhersehbar war. Das Ergebnis dieser Studie wurde nun endlich am heutigen Tage mit dem Segen aller Beteiligten veröffentlicht. Wenn Sie folgenden Link anklicken gelangen Sie zu einem Muster, resultierend aus der Studie, einer rechtssicheren Website. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob ich mich bei dem Link allein auf der rechtssicheren Seite befinde, mit der öffnenden Site bin ich mir allerdings sicher.




